Planung

Normalprofil und Strassenquerschnitt in der Schweiz

Wie breit Fahrstreifen, Trottoir und Velostreifen sind, wie die Breite einer Strasse entsteht und welche kantonalen Normalien gelten – mit Links zu den Originaldokumenten.

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Strassenquerschnitt, Normalprofil, Querprofil

Die Begriffe werden oft durcheinander verwendet. Gemeint ist immer der Schnitt quer zur Fahrtrichtung – der Unterschied liegt darin, ob es um einen Strassentyp oder um eine bestimmte Stelle geht.

Strassenquerschnitt
Die Abfolge der Elemente quer zur Strasse mit ihren Breiten: Trottoir, Fahrstreifen, Velostreifen, Parkierung, Grünstreifen, Bankett.
Normalprofil (Regel- oder Normquerschnitt)
Die Vorlage für einen Strassentyp, zum Beispiel «Kantonsstrasse innerorts mit Radstreifen». Kantone halten Normalprofile in ihren Normalien oder Richtlinien fest.
Querprofil
Der Querschnitt an einer bestimmten Stelle, mit den dort tatsächlich verfügbaren Breiten – typisch für Bauprojekte und Umgestaltungen.
Geometrisches Normalprofil (GNP)
In der Schweizer Normierung die Herleitung der Breiten aus den Abmessungen der Verkehrsteilnehmenden.

Wie die Breite eines Fahrstreifens entsteht

Die Breite eines Fahrstreifens setzt sich aus mehreren Teilen zusammen: der Grundabmessung des Fahrzeugs, einem seitlichen Bewegungsspielraum, der mit dem Tempo wächst, seitlichen Sicherheitszuschlägen und einem Zuschlag zum Gegen- bzw. Nachbarverkehr. So beschreibt es zum Beispiel auch die ASTRA-Richtlinie 11001 für die Nationalstrassen.

Die Schweizer Norm dazu, VSS 40 201 «Geometrisches Normalprofil», wurde im Oktober 1992 genehmigt; seit 2019 gilt sie mit neuer Nummer, inhaltlich unverändert. Der Forschungsbericht 1317 der ETH Zürich (2010) hat das geometrische Normalprofil für alle Fahrzeugtypen neu untersucht.

Kantone legen deshalb eigene Normalprofile fest. Für Kantonsprojekte sind sie in der Regel massgebend, für Gemeindestrassen meist eine Empfehlung – der Kanton Freiburg schreibt etwa, die Anwendung seiner Richtlinie sei für Gemeindestrassen «erwünscht».

Quellen: ASTRA-Richtlinien · OST, Normen Fuss- und Veloverkehr · ETH-Forschungsbericht 1317 · Kanton Freiburg, Richtlinie 597

Begegnungsfälle: wie breit die Fahrbahn sein muss

Der Begegnungsfall legt fest, welche Fahrzeuge sich auf der Fahrbahn kreuzen sollen: zwei Personenwagen (PW/PW), Lastwagen und Personenwagen (LW/PW), zwei Lastwagen (LW/LW) oder ein Fahrzeug und ein Velo. Je grösser die Fahrzeuge und je höher das Tempo, desto breiter die Fahrbahn. Ein Beispiel aus den Normalien des Kantons Schwyz für Kantonsstrassen:

SituationAufteilungFahrbahn
Innerorts, Mischverkehr (LW/LW)2 × 3,25 m6,50 m
Innerorts, Kernfahrbahn (PW/PW)Radstreifen 1,25 + Kern 5,00 + Radstreifen 1,25 m7,50 m
Innerorts, mit Mehrzweckstreifen3,25 + 2,00 + 3,25 m8,50 m
Innerorts, mit Radstreifen (LW/LW)1,50 + 3,25 + 3,25 + 1,50 m9,50 m
Ausserorts, ohne Radstreifen (LW/LW)2 × 3,50 m7,00 m
Ausserorts, mit Radstreifen (LW/LW)1,50 + 3,50 + 3,50 + 1,50 m10,00 m
Bergstrasse (PW/PW)2 × 3,00 m6,00 m

Quelle: Kanton Schwyz, Tiefbauamt, Normalie D 2.01 «Massgebende Begegnungsfälle und Normquerschnitte», Version 1.2 vom 1.2.2025. Dort ist für das Trottoir innerorts und ausserorts eine Normalbreite von 2,00 m festgelegt.

Begegnungsfall im Profilplaner prüfen →

Übliche Breiten im Überblick

Die Werte unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Die Tabelle zeigt, was die verlinkten Dokumente für Kantons- und Nationalstrassen festlegen.

ElementBreiteQuelle
Fahrstreifen innerorts3,25 mKanton Schwyz, D 2.01 (LW/LW)
Fahrstreifen ausserorts3,50 mKanton Schwyz, D 2.01; Kanton Freiburg, 597 (prior. Achse)
Fahrstreifen, sekundäre Achse3,00 mKanton Freiburg, 597
Fahrstreifen Nationalstrasse 1./2. Klasse3,75 mASTRA 11001 (Standardbreite)
Trottoir1,65–2,00 mKanton Freiburg, 597 (1,65); Kanton Schwyz, D 2.01 (2,00)
Radstreifen1,20–1,50 mKanton Freiburg, 597 (1,20); Kanton Schwyz, D 2.01 (1,50)
Kernfahrbahn (zwischen den Radstreifen)5,00 mKanton Schwyz, D 2.01 (mit Radstreifen je 1,25 m)
Mehrzweckstreifen2,00 mKanton Schwyz, D 2.01
Bankett ausserorts1,00–1,50 mKanton Freiburg, 597

Neuere Velostandards gehen teils darüber hinaus: Gemäss einem Webinar der Velokonferenz Schweiz (2025) sieht die neue VSS-Norm zum Veloverkehr je nach Netz breitere Radstreifen vor, und der Kanton Zürich hat 2023 eigene Standards für den Veloverkehr festgelegt. Der Kanton Freiburg verlangt zudem für eine Mittellinie mindestens 5,50 m Belagsbreite und für Randlinien ausserorts mindestens 6,40 m.

Die Freiburger Werte gelten ausdrücklich für gerade Strecken; Kurvenverbreiterungen kommen fallweise dazu. Massgebend sind die aktuellen Vorgaben des Kantons bzw. der Gemeinde.

Quellen: Kanton Schwyz, D 2.01 (2025) · Kanton Freiburg, Richtlinie 597 (2013) · ASTRA 11001 (2022) · Velokonferenz Schweiz, VSS-Norm Veloverkehr (2025) · Kanton Zürich, Velostandards

Breiten im Profilplaner zusammenstellen →

Kantonale Normalien und Richtlinien

Eine Auswahl öffentlich zugänglicher Dokumente zu Normalprofilen und Strassenquerschnitten:

Im Profilplaner sind die Normalprofile der Kantone Schwyz und Freiburg als Vorlage hinterlegt – mit Quelle, Stand und Geltungsbereich.

Kantonales Normalprofil laden →

Signale im Querschnitt

Signale stehen neben der Fahrbahn – auf dem Trottoir, im Grünstreifen oder im Bankett. Den seitlichen Abstand zwischen Signal und Fahrbahnrand regelt die Signalisationsverordnung (SSV, SR 741.21) in Art. 103. Wird ein Querschnitt umgebaut, etwa ein Trottoir verschmälert oder ein Radstreifen ergänzt, ändert sich auch dieser Abstand.

Den Bestand an Signalen einer Gemeinde mit Standort, Foto und Zustand erfasst SignalCare.

Häufige Fragen

Wie breit ist ein Fahrstreifen in der Schweiz?

In den Normalien der Kantone Schwyz und Freiburg 3,00 bis 3,50 m, je nach Begegnungsfall, Tempo und Strassentyp. Der Kanton Schwyz rechnet innerorts mit 3,25 m und ausserorts mit 3,50 m pro Fahrstreifen, der Kanton Freiburg mit 3,00 m auf sekundären und 3,50 m auf prioritären Achsen. Auf zweistreifigen Fahrbahnen von Nationalstrassen 1. und 2. Klasse gilt 3,75 m als Standardbreite.

Wie breit muss ein Trottoir sein?

Das hängt vom Kanton und vom Fussverkehr ab. Der Kanton Schwyz setzt 2,00 m als Normalbreite, der Kanton Freiburg 1,65 m. Massgebend sind die Vorgaben des Kantons bzw. der Gemeinde und das Fussverkehrsaufkommen vor Ort.

Was ist ein Begegnungsfall?

Der Begegnungsfall legt fest, welche Fahrzeuge sich auf der Fahrbahn kreuzen sollen, zum Beispiel zwei Personenwagen (PW/PW) oder zwei Lastwagen (LW/LW). Daraus und aus dem Tempo ergibt sich die nötige Fahrbahnbreite.

Was ist eine Kernfahrbahn?

Eine Fahrbahn ohne Mittellinie mit Radstreifen auf beiden Seiten. Die Fahrbahn dazwischen ist schmaler, als zwei sich kreuzende Motorfahrzeuge brauchen; beim Kreuzen weichen sie kurz auf den Radstreifen aus, wenn dieser frei ist. Der Kanton Schwyz sieht dafür 5,00 m Kernfahrbahn und je 1,25 m Radstreifen vor.

Was ist der Unterschied zwischen Normalprofil und Querprofil?

Das Normalprofil ist die Vorlage für einen Strassentyp, zum Beispiel «Kantonsstrasse innerorts mit Radstreifen». Das Querprofil zeigt den Querschnitt an einer bestimmten Stelle, mit den dort tatsächlich verfügbaren Breiten.

Kann ich einen Strassenquerschnitt online zeichnen?

Ja, zum Beispiel mit dem SignalCare Profilplaner. Er ist gratis und ohne Anmeldung nutzbar, rechnet die Breiten mit, lädt kantonale Normalprofile und exportiert das Querprofil als Bild.

Querprofil in Minuten skizzieren

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